Rechtsgrundlage zur Asbestsanierung: TRGS 519 als PDF-Download
Mit einem Klick bestens im Bilde. Informieren Sie sich über unsere Unternehmensstandorte und die jeweiligen Angebote sowie Kontaktmöglichkeiten.
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Vertrauen Sie bei der Asbestsanierung auf die Erfahrung und Expertise unserer Entsorgungsexperten. Das dient nicht nur Ihrer Sicherheit, sondern bewahrt Sie auch vor eventuellen Rechtsverstößen. Denn Asbestsanierungen bzw. der Umgang mit Asbestabfällen allgemein ist im gewerblichen Bereich nur Personen gestattet, die eine erforderliche Qualifikation durch Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang gemäß TRGS 519 erworben haben. Zudem sind Asbestarbeiten im Vorfeld der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Sie sehen: Es spricht alles dafür, Asbestsanierung nicht auf eigene Faust zu betreiben, sondern diese verantwortungsvolle Aufgabe uns zu überlassen. Wir regeln das für Sie. Von der Genehmigung über die Demontage bis zur Entsorgung über eine speziell zertifizierte Abfalldeponie.
Rechtsgrundlage zur Asbestsanierung: TRGS 519 als PDF-Download
Annahme von Kleinstmengen
Abholung von kleinen und großen Mengen direkt von der Baustelle
Kunststoffsäcke für die Asbestabfälle
Schutzanzüge und P2-Staubmasken
Die Demontage und Sammlung von Asbest als Vorstufe der Asbestsanierung darf im Privatsektor unter gewissen Bedingungen eigenhändig durchgeführt werden. Zum Beispiel, wenn es sich um fest gebundene Asbestprodukte wie asbesthaltige Dachplatten auf Gartenlauben oder Außenwandbekleidungen handelt. Hierfür sind allerdings strenge Auflagen zu erfüllen. Die Freisetzung von und der Kontakt mit Asbestfasern muss auf jeden Fall durch entsprechende Schutzmaßnahmen – Vollschutzanzüge, Spezialsauger und Bindemittel – vermieden werden. Für die Lagerung vor Ort sind zwingend sicher verschließbare und gekennzeichnete Kunststoffsäcke (Big Bags) vorgeschrieben. Diese sind bei uns in folgenden Ausführungen erhältlich: Würfel für Schindelplatten und Asbestbruchstücke (1 m3) sowie reißfeste Kunststoffsäcke für Asbestwellplatten (260 cm x 125 cm x 35 cm bzw. 320 cm x 125 cm x 35 cm).
Asbestabfälle dürfen Sie unter keinen Umständen zerkleinern! Sie müssen in einem Stück in ausreichend festen Kunststoffsäcken (Big Bags) verpackt werden
Asbest ist krebserregend! Wenn Sie Demontagearbeiten in Eigenregie durchführen möchten, achten Sie unbedingt auf entsprechende Schutzmaßnahmen. Wir beraten Sie hierzu gerne. Kontaktieren Sie uns
Auch von künstlichen Mineralfasern wie Glas- und Steinwolle können gesundheitliche Risiken ausgehen: Die Fasern, die bei der Demontage freigesetzt werden, sind lungengängig und werden vom Körper nur schwer wieder abgebaut. Aus diesem Grund sollte man bei Arbeiten mit Glas- bzw. Steinwolle nur mit einer geeigneten Schutzmaske arbeiten. Oder noch besser: diese Arbeiten direkt uns überlassen. Grundsätzlich gilt bei Glas- und Steinwolle dasselbe wie bei der Asbestsanierung. Auch hier muss das Material in staubdichten Säcken (Big Bags, Foliensäcke) verpackt und anschließend über eine von der NGS (Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall) zugelassene Abfalldeponie der Entsorgung zugeführt werden.
Wir sind Ihnen auch bei der Sanierung von Brandschäden und bei Öl-Unfällen behilflich